Dresden – Hier ist Straßenmusik verboten
in diesem Bereich ist Straßenmusik nicht erlaubt |
In allen anderen Bereichen in der Innenstadt ist Straßenmusik unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- Maximal 2 mal Pro Wochen pro Künstler
- Wechsel des Standtortes zur vollen Stunde
- Nur in den Zeiträumen 11:30-20:00 (13:00-15:00 Ruhepause)
- Jeweils von der halben zur vollen Stunde
- Nicht an Sonntagen und Feiertagen
- Keine Lärmintensiven Instrumente
- Keine Verstärkeranlagen
- Klavierspieler nur am Standort Hauptstraße
- Maximal 5 Personen
- Nur nach Beantragung am Tag der Aufführung von 8-12Uhr (Di und Do auch 13-15Uhr); Mittwochs und Samstags Beantragung am Vortag
- 5€ Bearbeitungsgebühr (Nur Barzahlung)
- Bei CD-Verkauf 2,20€ zusätzlich (maximal 1 Quadratmeter)
- Keine Störung von ortsansässigem Gewerbe
Das ganze ist kein Witz und bei Rathaus Online noch mal nachzulesen.